Eigenverbrauch
Energie mit einer Energiegemeinschaft optimal nutzen
Mit einer Energiegemeinschaft können mehrere Haushalte oder Gebäude lokal erzeugte Elektrizität gemeinsam nutzen. Teilnehmende können so von tieferen Energiekosten und einem höheren Eigenverbrauchsanteil profitieren, und somit in eine nachhaltige Energiezukunft investieren.
Was ist Eigenverbrauch?
Eigenverbrauch von Energie bedeutet, dass die Energie von der eigenen Anlage (z.B. Photovoltaikanlage PVA) nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern direkt durch den Anlageneigentümer oder durch eine Gemeinschaft (innerhalb eines definierten Nutzerkreises) genutzt wird. Dies kann im eigenen Haushalt oder Unternehmen geschehen, aber auch im Rahmen einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG oder vEVG), einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV oder vZEV) oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).

Je nach gewähltem Modell unterscheiden sich die technischen Anforderungen, die vertraglichen Rahmenbedingungen sowie die Abwicklungsprozesse. Es empfiehlt sich deshalb, bereits bei der Projektierung einer eigenen PVA oder bei der Planung einer Energiegemeinschaft die passende Variante sorgfältig zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Netzanschluss, Messkonzepte, Enerigeverrechnung und regulatorische Vorgaben.
Welche Modelle von Energiegemeinschaften gibt es?
Energiegemeinschaften kurz erklärt
Welche Voraussetzungen müssen Energiegemeinschaften erfüllen?
- Mind. eine Energieerzeugungsanlage (z.B. PVA) und Mindestgrösse
- Mind. zwei Gründungsmitglieder des gleichen Gebäudes oder Netzanschlusspunktes
- Struktur und Organisation (vertragliche Organisation der Energiegemeinschaftsteilnehmenden untereinander)
- Smart Meter
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EVG / ZEV
- PV-Energie kann innerhalb eines Mehrparteienhauses geteilt werden.
- Die EVG (oder der ZEV) verfügen über einen physischen Anschlusspunkt zur a.en.
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vEVG (oder vZEV)
- PV-Energie kann im nahen Umfeld mit mehreren Parteien geteilt werden. Dies geschieht mittels Nutzung der Anschlussleitungen bis zum Netzanschlusspunkt (z.B. Verteilkabine).
- Die vEVG (oder der vZEV) verfügt über einen einzigen virtuellen Anschlusspunkt zur a.en.
- Mehrere Stromzähler der a.en können virtuell zusammengezählt werden.
Sie möchten wissen, mit wem Sie eine Energiegemeinschaft gründen können?
1. Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG / vEVG)
Was ist eine EVG?
Eine EVG ermöglicht es, selbst erzeugte Elektrizität gemeinsam mit anderen Parteien innerhalb eines Gebäudes zu nutzen. Der Energie wird lokal genutzt, ohne dass sie ins öffentliche Netz fliesst. So steigt der Eigenverbrauchsanteil.
Virtuell wird's, wenn die Nachbarliegenschaft mitmacht. Die vEVG ermöglicht es, benachbarte Gebäude am gleichen Netzanschlusspunkt (gleiche Zuleitung oder gleiches Stammkabel) zusammenzuschliessen.
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EVG
- Die EVG verfügt über mehrere physische Anschlusspunkte zur a.en.
- Die a.en bietet die Abrechnung für die Teilnehmenden als Dienstleistung an (Praxismodell).
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vEVG
- Die vEVG umfasst mehrere Liegenschaften mit mindestens einer PV-Anlage.
- Die Liegenschaften sind über den selben Netzanschlusspunkt ans Netz der a.en angeschlossen.
- Wie bei der EVG bietet die a.en die Abrechnung für alle Teilnehmenden an (Praxismodell).
Sie planen oder betreiben eine PVA und möchten damit den Verbrauch in Ihrem Mehrparteiengebäude abdecken?
- Wir übernehmen die produzierte Elektrizität Ihrer PVA zum von Ihnen festgelegten Gestehungspreis ab.
- Wir verteilen die PV-Energie auf alle Teilnehmenden innerhalb der Gebäude, welche partizipieren, und somit bei Sonnenschein von erneuerbarer und günstiger Energie profitieren.
- Den restlichen Energiebedarf - wenn die Sonne nicht scheint oder im Winter - wird wie bisher ab Netz geliefert.
- Die Energierechnung erfolgt wie bisher individuell an jede Partei, einzig ergänzt mit der ab der PVA bezogenen Energiemenge.
- Somit kann ein möglichst grosser Teil der eignen PV-Energie direkt im Gebäude genutzt werden; für die Teilnehmenden reduzieren sich dabei die Gesamtkosten (durch den anteilmässigen Wegfall des Netznutzungsentgeltes und der Abgaben).
Praxismodell: Unsere Lösung für EVG
Einfache Abrechnungslösung der a.en:
Sot setzt sich der Eigenverbrauchs-Strompreis für die Teilnehmenden der EVG zusammen:
EVG-Vergütung (PVA-Gestehungskosten)
+ EVG-Abwicklung durch die a.en: 2.40 Rp./kWh
= EVG-Preis für den Eigenverbrauch

2. Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV / vZEV)
Was ist ein ZEV?
Der ZEV ist die Eigenverbrauchs-Variante für mehrere Gebäude mit physischer Verbindung. Auch hier wird lokal produzierte Elektrizität gemeinschaftlich genutzt. Bei einem ZEV liegen die Haupt- und Produktionszähler in der Verantwortung der a.en. Die ZEV-internen Messungen mit den Privatzählern und deren Abrechnungen sind jedoch durch den ZEV selbst bzw. einen Dienstleister sicherzustellen.
Der vZEV ist der virtuelle Bruder: Gebäude müssen nicht physisch verbunden sein, sie müssen nur denselben Netzanschlusspunkt haben. Die virtuellen ZEV-Teilnehmenden (externe Liegenschaften ausserhalb der Hauptliegenschaft) werden durch a.en-Zähler erfasst und deren Zählerdaten dem ZEV-Verantwortlichen zur Verfügung gestellt. Der ZEV integriert diese Daten in seine Abrechnung.
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ZEV
- Der ZEV verfügt über einen physischen Anschlusspunkt zur a.en.
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vZEV
- Der vZEV verfügt über einen einzigen virtuellen Anschlusspunkt zur a.en.
- Mehrere Stromzähler der a.en können virtuell zusammengezählt werden.
- Die Verantwortung für die Zähler der Teilnehmenden und die vZEV-Abrechnung liegt beim vZEV.
Unterschied zwischen vEVG und vZEV?
vEVG | vZEV | |
Nachrüstung Hauptzähler | Nicht notwendig | Notwendig |
Verantwortung für Teilnehmerzähler | a.en | vZEV |
Rechnungsstellung und Inkasso | a.en | vZEV |
Solar-Strompreis (PV-Vergütung) | Wird durch PVA-Betrieber festgelegt | Wird durch vZEV berechnet (gesetzliche Vorgaben!) |
Teilnehmer können ihr Stromprodukt ab Netz selber bestimmen | Ja | Nur gemeinsam für ganze vZEV |
3. Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
In einer LEG kann ab dem 1. Januar 2026 gemeinsam mit anderen innerhalb einer Gemeinde erneuerbare Elektrizität erzeugt und genutzt werden. Die erste Anmeldung einer LEG ist für den 1. Januar 2026 möglich, sofern die regulatorischen Anforderungen erfüllt sind und genügend interessierte Teilnehmende gefunden werden.

Kontakt
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Immanuel Stadermann
Vertrieb Innovation E (Abwicklung / Beratung von Energiegemeinschaften)Tel.: 062 205 56 75 E-Mail: immanuel.stadermann@aen.ch -
Rosario Rubino
Engineering Elektrizität (Anschluss und Netztopologie)Tel.: 062 205 56 28 E-Mail: rosario.rubino@aen.ch