Allgemein - a.en Control AG
Elektrokontrolle
Das einwandfreie Funktionieren von Elektroinstallationen bedeutet Sicherheit für Mensch, Anlagen und Gebäude. Gemäss der 2002 in Kraft gesetzten Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) tragen Sie als Anlagenbesitzer bzw. Hauseigentümer die Verantwortung dafür, dass Ihre Elektroinstallationen sicher und gefahrlos funktionieren.
Damit Sie diese Verantwortung wahrnehmen können, müssen alle elektrischen Installationen periodisch überprüft werden:
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EFH, MFH, ET-Whg: Alle 20 Jahre
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Objekte mit höherem Gefahrenpotenzial: Alle 10 Jahre oder häufiger
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Alte Installationen nach Nullung Schema 3: Alle 5 jahre
Das heisst für Sie konkret
- Für die periodische Kontrolle erhalten Sie vom Netzbetreiber rechtzeitig eine Aufforderung zum Einreichen des erforderlichen Sicherheitsnachweises.
- Bei Handänderung mit einem Sicherheitsnachweis älter als 5 Jahre ist ein neuer Sicherheitsnachweis erforderlich.
- Neu erstellte Elektorinstallationen benötigen eine Abnahmekontrolle (ausgenommen Wohnbauten).
- Sie wählen und beauftragen einen Kontrolldienstleister, z.B. die a.en Control AG.
- Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden Installation beteiligt war, darf nicht mit der Abnahmekontrolle, der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden.
Ihre Sicherheit
- Ihre Anlagen und Installationen funktionieren einwandfrei.
- Die Störanfälligkeit Ihrer Elektroinstallation und das Brandrisiko Ihrer Liegenschaft sind auf ein Minimum reduziert.
- Personen sind vor den Gefahren des elektrischen Stroms weitgehend geschützt
Wenn unsere Kontrolle ergibt, dass Ihre Elektroinstallationen sicher und fehlerfrei funktionieren, erstellen wir für Sie den Sicherheitsnachweis.
Allfällige sicherheitsrelevante Mängel oder Beschädigungen an Ihren Installationen halten wir im Kontrollbericht fest. Der Bericht dient Ihrem Elektrounternehmen zur Fehlerbehebung.