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Projektierung und Betrieb

Für die Projektierung von Energieerzeugungsanlagen (EEA > 600 W) bzw. Batteriespeicher (BSP) im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz ist nachfolgender Ablauf einzuhalten. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unseren Technischen Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen (TAB EEA).

So gehen Sie am besten vor:

  1. Anschlussgesuch für EEA und / oder BSP (mind. 3 Monate vor Installationsbeginn)

  2. Netzanschluss- und Netznutzungsvertrag für die EEA

  3. Installationsanzeige (mind. 3 Monate vor Installationsbeginn)

  4. Installation der EEA bzw. des BSP

  5. Offizielle Inbetriebnahme, Abnahme und Kontrolle der EEA bzw. des BSP

  6. Beglaubigung der EEA bzw. des BSP

  7. Betrieb der EEA bzw. des BSP

  8. Erweiterung / Ersatz der EEA bzw. des BSP

Wichtige Hinweise:

  • Wir empfehlen, sämtliche Dokumente und Vorgänge frühzeitig einzureichen bzw. zu melden. Bauen Sie Ihre EEA vorzugsweise spätestens zwei Monate vor einer Absenkung der Förderprogramme. Denn vor einer solchen Absenkung kann es sowohl bei der Inbetriebnahme, Abnahme und Kontrolle, als auch bei der Beglaubigung zu Engpässen kommen. In diesem Zeitraum gilt, wer zuerst kommt wird zuerst bedient; eine offizielle Inbetriebnahme ist in diesem Zeitraum nicht garantiert.
  • Wir empfehlen, unsere Technischen Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen (TAB EEA) minutiös umzusetzen. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, müssen diese zunächst beseitigt und ein neuer Termin für die Inbetriebnahme, Abnahme und Kontrolle vereinbart werden. Im Zeitraum vor einer Absenkung ist es meist nicht mehr möglich, einen zweiten Termin zu finden, mit der Folge, dass die EEA erst nach der Absenkung in Betrieb geht.