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Kleinst-Photovoltaikanlagen

Kleinst-PVA, auch Plug-and-Play-PVA oder Balkonkraftwerk genannt, sind einfache und effiziente Möglichkeiten zur eigenen Nutzung erneuerbarer Energie. Solche Anlagen mit einer Leistung bis 600 Watt lassen sich ohne grossen Aufwand installieren und anschliessen. Kleinst-PVA können auch an einer Balkonsteckdose angeschlossen werden; damit kann die Winterproduktion erhöht werden.

  • Es sind keine Gesuche und Bewilligungen erforderlich. Eine Meldung an die a.en als Netzbetreiberin genügt.
  • Vor der Inbetriebnahme ist es jedoch empfehlenswert, mit der Verwaltung oder der Eigentümerschaft abzuklären, ob die Installation in Ordnung ist.
  • Der Zähler wird nicht nachgerüstet. Die Kleinst-PVA speist die Energie hinter dem Zähler ein; die Energie wird also direkt durch Sie verbraucht, womit sich die Energierechnung verringert.
  • Die Energierechnung wird unverändert wie bisher aussehen. Der Energieverbrauch auf der Rechnung wird jedoch um die ab der Kleinst-PVA bezogenen Energiemenge kleiner sein.
PV EFH 1

Mehr Infos und das Meldeformular im Downloadbereich

Fragen und Antworten

  • Warum eine Kleinst-PVA installieren?
    Solche Anlagen lassen sich mit wenig Aufwand installieren und anschliessen. Es sind keine Anschlussgesuche, Baugesuche oder die Dienste eines Elektroinstallateuers erforderlich. Durch den Eigenverbrauch benötigen Sie weniger Energie ab Netz.
  • Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
    Ein Balkonkraftwerk kann bis zu einem Sechstel des jährlichen Stromverbrauchs einer Wohnung liefern. Der Strom wird grösstenteils zeitgleich im
    Haushalt verbraucht, zum Beispiel für den Kühlschrank. Dies entspricht eingesparten Stromkosten von etwa 100 Franken. Die Anlage ohne Batterie
    kostet rund 1000 Franken und wäre somit nach rund zehn Jahren amortisiert. Hinzu kommen eventuell noch Kosten für den obligatorischen Fehlerstrom-Schutzschalter und die stabile Montage der Panels. Sehr lukrativ ist das Balkonkraftwerk also nicht – aber es erlaubt Mieterinnen und Mietern, ebenfalls einen Beitrag zugunsten erneuerbarer Energien zu leisten.
  • Was ist erlaubt?
    Es gibt zahlreiche Anbieter von "Komplettpaketen", welche die Schweizer Normen erfüllen, und die auch für Miterinnen und Mieter geeignet sind. Die Anlage kann mit dem mitgelieferten Kabel und Stecker einfach an eine Steckdose angeschlossen. Die Meldung mittels Meldeformular an die a.en genügt.
  • Braucht es eine Bewilligung?
    Es ist keine Bewilligung erforderlich, einzig die Meldung an die a.en als Netzbetreiberin ist erforderlich. Ausnahmen können in gewissen Kern- oder Altstadtzonen sein. Es ist deshalb ratsam, sich vorgänig mit der Verwaltung oder der Eigentümerschaft abzusprechen.