Basisstrom
Stromkennzeichnung gemäss EnG Art. 5a und EnV Art. 1a - 1c
Seit dem 1. Januar 2006 sind Kennzeichnung und Herkunftsdeklaration von Elektrizität gesetzlich vorgeschrieben, Kundinnen und Kunden erhalten die entsprechenden Informationen einmal pro Jahr in Form einer Rechnungsbeilage. Die Angaben beziehen sich immer auf das vorangegangene Jahr.
Dieser durchschnittliche gelieferte Strommix entspricht dem Basisstrom.
Wonach die Qualität des Stroms auch bemessen werden kann:
Die Energie hat den gültigen (technischen) Normen für Spannung und Frequenz zu entsprechen, und deren Lieferung erfolgt unterbruchslos. Unterbrüche (geplant, ungeplant, durch höhere Gewalt) können dennoch vorkommen. Die langjährige Statistik weist für die Stromversorgung in der Region Olten eine Versorgungssicherheit von > 99.9 % aus.