Chlorothalonil: Wasser kann nach wie vor bedenkenlos getrunken werden. Es besteht kein gesundheitliches Risiko.
Der Kanton Solothurn hat die Gemeinden und Wasserversorgungen an einer Informationsveranstaltung am 28. Januar 2020 über die neuste Risikobewertung des Bundes bezüglich Chlorothalonil im Grund- / Trinkwasser informiert.
Laut dieser Bewertung sind die vorsorglichen Höchstwerte für Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels im Kanton Solothurn verbreitet überschritten worden. Dennoch: Das Wasser kann weiterhin bedenkenlos getrunken werden. Es besteht kein gesundheitliches Risiko. Die Mehrheit der Wasserversorgungen im Kanton Solothurn steht vor anspruchsvollen Herausforderungen, welche nur sehr langfristig in Zusammenarbeit zwischen Kanton und Wasserversorgungen gelöst werden können.
Hintergrund
Im Sommer 2019 wurden einzelne Abbauprodukte des in Pflanzenschutzmitteln eingesetzten Wirkstoffes Chlorothalonil durch den Bund als "relevant" eingestuft. Gemäss den damaligen Resultaten der kantonalen Lebensmittelkontrolle liegen die quantifizierbaren Konzentrationen von Chlorotalonil-Sulfonsäure in den untersuchten Wasserproben des von der a.en in der Grundwasserschutzzone Gheid geförderten Wassers, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit der analytischen Methode, knapp unter dem Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, ist seit 1. Januar 2020 verboten. Dieser wichtige Entscheid wurde durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gefällt. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aufgrund einer verschärften Risikobewertung des Wirkstoffs neu sämtliche Abbauprodukte von Chlorothalonil im Trinkwasser als "relevant" eingestuft. Davon betroffen sind sämtliche grossen Grundwasservorkommen im Kanton Solothurn; auch der mächtige Grundwassesrstrom des Dünnerngäu, aus welchem die a.en das Trinkwasser fördert, ebenso das Aare-Grundwasservorkommen im Niederamt.