Geschichte
Ohne Wasser kein Leben
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Ohne Wasser ist kein Leben möglich. Wasser ist unentbehrlich für Mensch, Tier und Pflanzen und eine gute Trinkwasserversorgung eine wichtige Voraussetzung für eine intakte Wirtschaft, die Hygiene und die Gesundheit.
Rund 3000 Wasserversorgungen sorgen in der Schweiz dafür, dass jederzeit der Zugriff auf die gewünschte Menge Trinkwasser in einwandfreier Qualität möglich ist. Aufgabe der Wasserversorgungen ist dessen Lieferung für Haushalt, Industrie und Gewerbe. Üblicherweise sind sie auch zuständig für die Bereitstellung des Wassers für den Brandschutz.
In Olten, Starrkirch-Wil, Trimbach und im Gebiet der Wasserversorgung Unterer Hauenstein sorgt die a.en dafür, dass rund um die Uhr genügend einwandfreies Trink-, Brauch- und Löschwasser zur Verfügung steht. Zu Wangen, Rickenbach, Hägendorf, Winznau bestehen Notwasserverbindungen.
Der Trinkwasserbedarf von Olten, Starrkirch-Wil und Trimbach wird zu hundert Prozent mit Grundwasser abgedeckt, welches westlich des Stadtgebietes dem Grundwasserstrom Dünnerngäu entnommen wird. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 500 vom 12. März 2002 wurde diese Grundwasserschutzzone ausgeschieden bzw. aufgewertet sowie deren Nutzungsbeschränkungen festgelegt.
Geschichte
Von 1507 bis ins Jahr 1896, wo als eher notbehelfsmässige Lösung die Hägendörfer Leitung in Betrieb genommen wurde, über die Wasser aus der Teufelsschlucht nach Olten geleitet wurde, bestand die "Wasserversorgung" von Olten aus sechs öffentlichen und einer Handvoll privater Brunnen. Diese wurden mit einer Ausnahme aus der 1507 in der "Munimatt" (im Bereich der heutigen Altmatt) gefasste Quelle gespiesen. "Ennet Aren" gab es mit einer Ausnahme keine öffentlichen Brunnen!
Nach einer jahrzehntelangen turbulenten Vorgeschichte zwischen 1884 und 1902, während der sich die Verfechter einer Quellwasserversorgung mit den Befürwortern einer Grundwassererschliessung unerbittlich in den Haaren lagen, wurde 1901 dem Oltner Unternehmer Louis Giroud der Auftrag erteilt, im Gheid das Grundwasserpumpwerk 1 mit einer Förderleistung von 290 Litern pro Sekunde zu erstellen. Dieses Pionierwerk, welches als technische Meisterleistung angesehen werden kann, stand mit verschiedenen über die folgenden Jahrzehnte ausgeführten Modifikationen bis 1976 im Dienst. Heute ist es stillgelegt und kann als wertvolles Relikt seiner Zeit besichtigt werden.
Der kontinuierlich gestiegene Wasserkonsum der Stadt Olten bewog die Stadtväter 1944 dazu, die Pumpwerke 2 und 3 realisieren zu lassen. Sie stehen seit 1946 bis heute im Einsatz.
Der überaus trockene Sommer 1976 liess den maximalen Tagesbezug auf 21'700 m3 schnellen. Es bestand die Gefahr, dass das Pumpwerk 1 den Grundwasserspiegel nicht mehr erreichen würde, und dass die Pumpwerke 2 und 3 den hohen Tagesverbrauch alleine nicht mehr hätten fördern können. Diese Erfahrungen hatten klar gezeigt, dass nun das Pumpwerk 1 dringend durch eine moderne Anlage mit tiefer liegenden Pumpen zu ersetzen ist. Es dauerte im Folgenden allerdings bis 1991 bzw. 1993 bis die Pumpwerke B und C mit einer Förderleistung von je 2 x 100 Litern pro Sekunde in Betrieb genommen werden konnten.
Ein weiterer Meilenstein bedeutete 2007 die Übernahme der Wasserversorgung Trimbach, nachdem die Gemeinde Trimbach aufgrund der nicht mehr genügenden Grundwasserzone Dellen eine neue, nachhaltige Lösung für ihre Wasserversorgung suchen musste. Das ehemalige Grundwasserpumpwerk Dellen wurde per Ende 2008 stillgelegt bzw. in ein Stufenpumpwerk umgebaut.
Anlagedaten 2010
| GW-Pumpwerke (PW) | 4 St. |
| Fördermenge | 2.8 Mio. m3 |
| Energieverbrauch | 0.39 kWh / m3 |
| Mittlere Abgabe in 24 Std. | 7'317 m3 |
| Reservoire | 5 St. |
| Reservoireinhalt | 12'200 m3 |
| Leitungen | 119 km |
| Öffentliche Brunnen | 51 St. |
| Hydranten | 729 St. |
Wasserbereitstellung und -abgabe seit 1997
Wasserbereitstellung nach Gemeinden 2010
Der seit Jahren rückläufige Wasserkonsum ist grundsätzlich eine erfreuliche Tendenz, stellt die Wasserversorgungen jedoch vor Ertragsprobleme. Denn einerseits bleiben die Infrastrukturkosten weiterhin dieselben, verteilen sich allerdings auf eine geringere Wassermenge, und andererseits stellt die neue Gesetzgebung höhere Ansprüche an den Betrieb und die Qualitätssicherung einer Wasserversorgung.