Wir unterstützen Sie beim Ersatz Ihrer bestehenden Widerstandsheizung und Heizungen mit fossilen Brennstoffen in Ihrem Eigenheim auf eine Wärmepumpenheizung mit einem Förderbeitrag. Dieser beträgt pauschal pro Objekt (gültig ab 1.1.2011):
Wir unterstützen Sie beim Ersatz Ihrer bestehenden Widerstandsheizung und Heizungen mit fossilen Brennstoffen in Ihrem Eigenheim auf eine Wärmepumpenheizung mit einem Förderbeitrag. Dieser beträgt pauschal pro Objekt (gültig ab 1.1.2011):
Olten (sbo)
| CHF 1'500 |
beim Ersatz bestehender Öl- und Widerstandsheizungen |
| CHF 1'500 |
beim Ersatz bestehender Heizung mit fossilen Brennstoffen |
| CHF 3'000 |
beim Ersatz bestehender Widerstandsheizungen |
Anschlussgesuch für Wärmepumpenheizung
Nach den Werkvorschriften (WV 10.63) gelten für den Anschluss von Wärmepumpenanlagen in Neu- und Altbauten besondere Bedingungen. Der Anschluss ist bewilligungspflichtig. D.h. es ist uns vor der Installationsanzeige ein vollständig ausgefülltes Anschlussgesuch einzureichen. Die im Anschlussgesuch eingereichten Gebäudedaten bilden die Grundlage zur Berechnung des Förderbeitrages. Der Förderbeitrag wird nach erfolgter Inbetriebnahme und Einsendung einer Kopie der Lieferantenrechnung ausbezahlt. Weitere Auskünfte über den Anschluss einer Wärmepumpenheizung geben die folgenden Merkblätter: